Baugutachter Emsland

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Gerd Holthaus, (B.A.) Emsland

Gerd Holthaus, (B.A.)

Bausachverständiger und Baugutachter

Drosselweg 17
26897 Hilkenbrook
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • B.A. Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Zertifizierter Vergabepraktiker

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Emsland steht Ihnen Herr Gerd Holthaus, (B.A.) als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Gerd Holthaus, (B.A.) kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Emsland, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Emsland kommen bzw. sich nicht in Emsland auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Emsland - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Das Emsland ist die Landschaftsbezeichnung einer Region am Mittellauf der Ems im westlichen Niedersachsen und im nordwestlichen Nordrhein-Westfalen. Dabei gibt es unterschiedliche Definition für die Region: Eine weite, wenig verbreitete, geht vom Flussverlauf aus und umfasst die heutigen niedersächsische Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim, zusammen auch als hannoversches Emsland bezeichnet, sowie den nordrhein-westfälischenKreis Steinfurt, auch als westfälisches Emsland bezeichnet. Diese Definition ist kaum noch verbreitet: Man identifiziert den Begriff Emsland in der Regel mit dem gleichnamigen Landkreis. Insbesondere die Einwohner der Grafschaft Bentheim fühlen sich nicht dem Emsland zugehörig. Früher wurden sogar nur die nördlichen Zweidrittel des heutigen Landkreises als Emsland bezeichnet, also die im Alten Reich zu Niedermünster gehörenden Gebiete, wobei vor allem im Osten der Begriff Emsland so nicht akzeptiert, sondern in das Emsland i. e. S. und den Hümmling geteilt wurde. Beide Landschaftsteile sind durch (ehemalige) Moorgebiete, eine unterschiedliche Bodenstruktur und (früher) unterschiedliche politisch-soziale Verhältnisse voneinander geteilt. Der Süden des heutigen Landkreises wurde als Linger Land oder Niederlingen bezeichnet.

Im kulturellen und historischen Sinn zeichnet sich das Emsland durch ein Wechselspiel katholischer Prägung aus Münster und niederländischer Einflüsse aus, die nicht zuletzt in Hof- und Flurnamen ihren Niederschlag gefunden haben.

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